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RatgeberMehr schlecht als Recht: Umstrittene Blitzer im Saarland wieder aktiv

Mehr schlecht als Recht: Umstrittene Blitzer im Saarland wieder aktiv

Mehr schlecht als Recht: Im Saarland sind umstrittene Blitzer wieder im Einsatz. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/CODUKA GmbH/Pixabay Lizenz“

Berlin (ots)

Wie das saarländische Innenministerium am gestrigen Donnerstag, den 19. September 2019 bekannt gab, sind die zunächst stillgelegten Blitzer Leivtec XV3 und Poliscan erneut im Einsatz. Warum diese Entscheidung nicht unproblematisch ist, erklärt die Berliner Coduka GmbH. Der Prozessfinanzierer hilft Verkehrsteilnehmern über seinen Online-Service www.geblitzt.de kostenfrei, wenn sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben.

Messungen des Blitzers TraffiStar S 350 von der Firma Jenoptik bleiben gemäß des im Juli dieses Jahres gefällten Urteils des Saarländischen Verfassungsgerichts weiterhin unverwertbar. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Eine paradoxe Entscheidung, die vermutlich zugunsten der Einnahmen gefällt wurde“, so Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH. „Schließlich hat man die Messungen des Typs XV3 von Leivtec und des Poliscan Blitzers von Vitronic in Folge des TraffiStar-Urteils als nicht mehr verwertbar eingestuft. Warum die fehlende Rohmessdatenspeicherung bei manchen Geräten weiterhin eine Prüfung von Bußgeldvorwürfen unmöglich machen soll, bei anderen plötzlich nicht mehr, bleibt weiterhin unklar.“

Zudem hat das saarländische Urteil längst Auswirkungen auf andere Bundesländer. In Rheinland-Pfalz zum Beispiel ist der Poliscan Blitzer aufgrund der fehlenden Messdatenspeicherung aktuell auf dem Prüfstand. Im sächsischen Pirna wird hingegen die Verwertbarkeit von Messungen mittels der Laserpistole LTI TruSpeed hinterfragt. Auch in Berlin und Stralsund hat die Problematik mit den fehlenden Messdaten bereits die Gerichte beschäftigt oder zur Verfahrenseinstellung geführt. „Da verwundert es doch sehr, dass das Innenministerium in Saarbrücken jetzt zurückrudert. Zumal es keine Details darüber gibt, was die angebliche umfangreiche und rechtliche Prüfung genau beinhaltet. Man kann nur hoffen, dass die saarländischen Gerichte die Entscheidung ihres Ministeriums noch einmal genauer unter die Lupe nehmen“, so Ginhold weiter.

Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit der Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

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